In Guntersblum befindet sich eine Verwaltungsstelle der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Juli 2014 gehört Guntersblum der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an, die ihren Verwaltungssitz in Oppenheim hat. Guntersblum ist eine knapp 4000 Einwohner zählende Ortsgemeinde im Rhein-Main-Gebiet im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
3924 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67583
Vorwahl
06249
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Algersweg, Flutfang, Rheinfähre, Algersweg, Flutfang, Rheinfähre
Gemeinde Guntersblum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet