Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hammersbach

Hammersbach ist eine Gemeinde im osthessischen Main-Kinzig-Kreis am nordöstlichen Rand des Ballungsraumes Frankfurt Rhein-Main
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
4885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63546
Vorwahl
06185
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach

2. Bürgeramt Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach

3. Ordnungsamt Hammersbach
Hauptstraße 24
63599 Hammersbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die schwarz-grüne Koalition in Hammersbach hat den Antrag der SPD, zwei Baugebiete gleichzeitig zu entwickeln, abgelehnt. Stattdessen wurde beschlossen, ausschließlich am Neubaugebiet am Köbler Weg festzuhalten und den Bauabschnitt "Auf der großen Burg" in Marköbel abzulehnen. Die Entwicklung des Gebiets im Ortsmittelpunkt könnte wegen aufwändiger Verfahren und ökologischer Ausgleiche bis zu fünf Jahre dauern. Die SPD argumentiert, dass die Entwicklung beider Baugebiete zügig und bedarfsgerecht erfolgen könnte, ohne die soziale Infrastruktur zu überfordern.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.