Hausham ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83734
Vorwahl
08026
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abwinkl, Agatharied, Au, Berg, Bodenrain, Brenten, Eck, Eckart, Ed, Fehn, Freigut, Freudenreich, Grub, Gschwendt, Gunetsrain, Guntsberg, Harzberg, Haslrain, Hausruck, Hof, Holz, Laim, Lehen, Leiten, Loch, Mösl, Moosrain, Mhlstatt, Poschmhl, Rain, Rettenbeck, Schuß, Sonnenstatt, Starz, Tiefenbach, Tratberg, Abwinkl, Agatharied, Au, Berg
Adressen:
1. Gemeinde Hausham
Rathausstraße 1
83734 Hausham
2. Landratsamt Miesbach
Hauptstraße 14
83714 Miesbach
3. Finanzamt Miesbach
Rosenheimer Straße 29
83714 Miesbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hausham in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen auf der Website der Gemeinde Hausham behandeln allgemeine Dienstleistungen und Prozesse, aber keine aktuellen Entwicklungen oder Neuigkeiten zu Bebauungsplänen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.