Hemer ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Märkischer Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
33.708 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
58675                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02372                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese, Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            Stadt Hemer  
Friedrichstraße 22  
58675 Hemer  
Kreisverwaltung Märkischer Kreis  
Kaiserstraße 24  
58636 Iserlohn  
Agentur für Arbeit Iserlohn  
Hohler Weg 1  
58636 Iserlohn  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hemer – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
    14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Hemer-Deilinghofen ist ein neues Wohngebiet geplant, mit sieben neuen Baugrundstücken nördlich der Straße „Am Iserbach“ für freistehende Einfamilienhäuser. Bürger können bis zum 4. Oktober Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgeben, die über das Internetportal der Stadt Hemer, per Mail oder schriftlich eingereicht werden können. Die Planunterlagen sind im Internet und im Rathaus der Stadt Hemer zugänglich.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Bebauungsplan?
                            
                                Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.