Sie gehört der Verbandsgemeinde Vordereifel an, die ihren Verwaltungssitz in Mayen hat
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
253 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56729
Vorwahl
02656
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Achfeld, Aichelberg, Au, Auwies, Beiln, Brandstätt, Gassen, Greinmhle, Griesstätt, Hundsberg, Karbachsberg, Königshäusl, Kreuznick, Margarethenberg, Mark, ™tz, Oswald, Rehdorf, Thal, Urfahrn, Vorbuch, Achfeld, Aichelberg, Au, Auwies, Beiln, Brandstätt, Gassen, Greinmühle, Griesstätt, Hundsberg, Karbachsberg, Königshäusl, Kreuznick, Margarethenberg, Mark, Ötz, Oswald, Rehdorf, Thal
Adressen:
1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
2. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Am Schützenplatz 2
30169 Hannover
3. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Wittelsbacherstraße 10
80539 München
Gemeinde Hirten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.