Jungingen ist eine Gemeinde knapp sieben Kilometer südöstlich von Hechingen im baden-württembergischen Zollernalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
1348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72417
Vorwahl
07477
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buckenhof, Brglishof, Kesselbronn, Oberhaslach, StMoritz, Unterhaslach, Ziegelweiler, Buckenhof, Bürglishof, Kesselbronn, Oberhaslach, StMoritz, Unterhaslach, Ziegelweiler
Adressen:
1. Gemeinde Jungingen
Hauptstraße 1
72488 Jungingen
2. Landkreis Tuttlingen
Wilhelmstraße 10
78532 Tuttlingen
3. Amtsgericht Tuttlingen
Wilhelmstraße 10
78532 Tuttlingen
Gemeinde Jungingen – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung