Kratzenburg ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Hunsrück-Kreis
Einwohner
396 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56283
Vorwahl
06747
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kratzenburg, Hauptstraße 12, 12345 Kratzenburg
2. Ordnungsamt Kratzenburg, Rathausplatz 1, 12345 Kratzenburg
3. Bürgeramt Kratzenburg, Bahnhofstraße 5, 12345 Kratzenburg
Gemeinde Kratzenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 28.08.2023 den Beschluss gefasst, das Verfahren des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB zu ändern.
Es gibt Pläne für die Entwicklung eines Wohnstandortes am nordwestlichen Ortsrand in Dalmsdorf, um den mittelfristigen Bedarf an Wohngrundstücken abzudecken. Hierbei soll in Anbindung an die bebaute Ortslage Dalmsdorf eine Einfamilienhausbebauung mit etwa 6-7 Eigenheimgrundstücken realisiert werden.
Zudem wurde am 26.06.2023 der Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dalmsdorf II“ aufzustellen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.