Kratzenburg ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Rhein-Hunsrück-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
396 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56283                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06747                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Kratzenburg, Hauptstraße 12, 12345 Kratzenburg  
2. Ordnungsamt Kratzenburg, Rathausplatz 1, 12345 Kratzenburg  
3. Bürgeramt Kratzenburg, Bahnhofstraße 5, 12345 Kratzenburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kratzenburg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 28.08.2023 den Beschluss gefasst, das Verfahren des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB zu ändern.
Es gibt Pläne für die Entwicklung eines Wohnstandortes am nordwestlichen Ortsrand in Dalmsdorf, um den mittelfristigen Bedarf an Wohngrundstücken abzudecken. Hierbei soll in Anbindung an die bebaute Ortslage Dalmsdorf eine Einfamilienhausbebauung mit etwa 6-7 Eigenheimgrundstücken realisiert werden.
Zudem wurde am 26.06.2023 der Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dalmsdorf II“ aufzustellen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.