Die städtischen Behörden und weitere zentrale öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Marienmünster ist eine 1970 im Zuge der Gemeindegebietsreform neu gebildete ostwestfälische Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Höxter. Namensgeberin der Stadt ist das ehemalige Benediktinerkloster Marienmünster, das im 12
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
4900 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37696
Vorwahlen
05276, 05277, 05284
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster
2. Ordnungsamt Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster
3. Standesamt Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster
Gemeinde Marienmünster – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:15 - 12:15
- Mittwoch: 08:15 - 12:15
- Donnerstag: 08:15 - 12:15
- Freitag: 08:15 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.