Die Gemeinde Mariental ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Grasleben
Bundesland
Landkreis
Einwohner
816 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
38368
Vorwahl
05356
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
2. Einwohnermeldeamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
3. Ordnungsamt Mariental
Markt 1
06343 Mariental
Gemeinde Mariental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 36 zielt auf die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- oder gemischte Bebauung zwischen den Straßen Pappelallee und Hammer Straße sowie westlich und südlich der Gleisanlagen. Es fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28. März bis 11. April 2022 statt, und die Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde am 15. Februar 2022 erteilt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.