10 Kilometer südlich von Mainz
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
5644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55299
Vorwahl
06135
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
2. Ordnungsamt Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
3. Standesamt Nackenheim
Hauptstraße 1
55299 Nackenheim
Gemeinde Nackenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Bodenheim, zu der Nackenheim gehört, wurde aktualisiert. Hierbei wurden die aktuellen Planungsvorstellungen und Entwicklungsvorstellungen der Ortsgemeinden berücksichtigt und an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst. Es wurde ein Gewerbeflächenkonzept erstellt und die Integration der Belange von Natur und Landschaft auf der Grundlage des Landschaftsplans durchgeführt. Die Neuausweisung von Siedlungs- und gewerblichen Bauflächen erfolgt unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Vorgaben und des festgelegten Bedarfswerts. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Umweltauswirkungen wurden aufgestellt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.