10 Kilometer südlich von Mainz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Mainz-Bingen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5644 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
55299                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06135                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Nackenheim  
   Hauptstraße 1  
   55299 Nackenheim  
2. Ordnungsamt Nackenheim  
   Hauptstraße 1  
   55299 Nackenheim  
3. Standesamt Nackenheim  
   Hauptstraße 1  
   55299 Nackenheim  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nackenheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Bodenheim, zu der Nackenheim gehört, wurde aktualisiert. Hierbei wurden die aktuellen Planungsvorstellungen und Entwicklungsvorstellungen der Ortsgemeinden berücksichtigt und an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst. Es wurde ein Gewerbeflächenkonzept erstellt und die Integration der Belange von Natur und Landschaft auf der Grundlage des Landschaftsplans durchgeführt. Die Neuausweisung von Siedlungs- und gewerblichen Bauflächen erfolgt unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Vorgaben und des festgelegten Bedarfswerts. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Umweltauswirkungen wurden aufgestellt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.