Sie liegt etwa 18 Kilometer westlich der Kreisstadt Hof im Frankenwald
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
7580 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95119
Vorwahl
09282
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Naila, Rathausplatz 1, 95119 Naila
2. Finanzamt Hof, Ludwigstraße 1, 95028 Hof
3. Landratsamt Hof, Pfortenstraße 9, 95028 Hof
Gemeinde Naila – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Naila veröffentlicht rechtskräftige Bauleitpläne, einschließlich Flächennutzungsplanänderungen, wie beispielsweise die Änderung für die Haidengrüner Straße in Marlesreuth. Aktuelle Verfahren und notwendige Dokumente zu laufenden Bauleitplanverfahren sind auf der entsprechenden Seite des Rathauses und Stadtrats von Naila einsehbar.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.