Neresheim ist eine Stadt im Ostalbkreis im Osten von Baden-Württemberg und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
7978 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73450, 73441
Vorwahlen
07326, 07362, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dehlingen, Eichplatte, Gallusmhle, Härtsfeldwerke, Lichshöfe, Sägmhle, Steinmhle, Dehlingen, Eichplatte, Gallusmühle, Härtsfeldwerke, Lichshöfe, Sägmühle, Steinmühle
Adressen:
1. Stadt Neresheim
Hauptstraße 1
73450 Neresheim
2. Ordnungsamt Neresheim
Hauptstraße 1
73450 Neresheim
3. Finanzamt Aalen
Stuttgarter Straße 4
73430 Aalen
Gemeinde Neresheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat den Bebauungsplan „Großkuchener Weg – Nord III“ in Elchingen beschlossen, der 25 Bauplätze auf einem ca. 2,5 ha großen Gebiet vorsieht, mit Erschließungsarbeiten beginnend im September 2024 und geplantem Abschluss im 2. Quartal 2025.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Neubau von altersgerechtem Wohnraum am nordwestlichen Ortsrand von Dorfmerkingen wurde beschlossen, mit zwei Wohnhäusern und je zwei Wohneinheiten.
- Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplanverfahren „Riffinger Straße“ in Neresheim-Dorfmerkingen einstimmig zu, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans.
- Es gibt Pläne zur Schaffung von Wohnbauflächen in Goldburghausen durch die Gemeinde Riesbürg, zu denen die Stadt Neresheim keine Bedenken hat.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.