Neresheim ist eine Stadt im Ostalbkreis im Osten von Baden-Württemberg und staatlich anerkannter Erholungsort.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
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Ostalbkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7978 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
73450, 73441                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07326, 07362, 07367                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Dehlingen, Eichplatte, Gallusmhle, Härtsfeldwerke, Lichshöfe, Sägmhle, Steinmhle, Dehlingen, Eichplatte, Gallusmühle, Härtsfeldwerke, Lichshöfe, Sägmühle, Steinmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Neresheim  
   Hauptstraße 1  
   73450 Neresheim  
2. Ordnungsamt Neresheim  
   Hauptstraße 1  
   73450 Neresheim  
3. Finanzamt Aalen  
   Stuttgarter Straße 4  
   73430 Aalen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neresheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                            - Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat den Bebauungsplan „Großkuchener Weg – Nord III“ in Elchingen beschlossen, der 25 Bauplätze auf einem ca. 2,5 ha großen Gebiet vorsieht, mit Erschließungsarbeiten beginnend im September 2024 und geplantem Abschluss im 2. Quartal 2025.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Neubau von altersgerechtem Wohnraum am nordwestlichen Ortsrand von Dorfmerkingen wurde beschlossen, mit zwei Wohnhäusern und je zwei Wohneinheiten.
- Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplanverfahren „Riffinger Straße“ in Neresheim-Dorfmerkingen einstimmig zu, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans.
- Es gibt Pläne zur Schaffung von Wohnbauflächen in Goldburghausen durch die Gemeinde Riesbürg, zu denen die Stadt Neresheim keine Bedenken hat.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.