Nieder-Olm ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und liegt etwa zehn Kilometer südlich der Stadt Mainz im Herzen von Rheinhessen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
10.348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55268
Vorwahl
06136
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eulenmhle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumhle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmhle, Eulenmühle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumühle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
2. Ordnungsamt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
3. Bürgeramt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Nieder-Olm hat am 30.06.2022 den Bebauungsplan für das ehemalige RWZ-Gelände beschlossen, der seit 07.07.2022 rechtskräftig ist. Auf diesem 9.000 qm großen Grundstück werden 94 Wohneinheiten in fünf Mehrfamilienhäusern und sechs Doppelhaushälften errichtet, einschließlich betreuten Wohnens und sozial gebundenen Mietwohnungen.
Zusätzlich hat DBB ein ca. 8.500 m2 großes Grundstück an der Ludwig-Eckes-Allee erworben, das bisher von der Raiffeisen-Warenzentrale genutzt wurde. Hier sollen nach der Schaffung des Baurechts für Wohnnutung im Rahmen eines neuen Bebauungsplan-Verfahrens Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften entstehen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.