Die Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach liegt im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
1614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66919
Vorwahlen
06371, 06375
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obernheim-Kirchenarnbach
Hauptstraße 1
66919 Obernheim-Kirchenarnbach
2. Ordnungsamt Landkreis Südwestpfalz
Kaiserstraße 24
66953 Pirmasens
3. Bürgeramt Stadt Pirmasens
Hauptstraße 1
66953 Pirmasens
Gemeinde Obernheim-Kirchenarnbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.