Obersüßbach (bairisch meist kurz als Siaßbo bezeichnet) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Furth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1725 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84101
Vorwahlen
08708, 08754, 08766
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Abraham, Aggstall, Anzelstetten, Dirnberg, Dürnwall, Eck, Freyung, Geberskirchen, Haarland, Haslau, Kolmöd, Kothineck, Langenwies, Martinszell, Niedermünchen, Niedersüßbach, Obermünchen, Reitersberg, Thal, Traich, Ulrichsried, Waltendorf, Warzlberg, Winkel, Winkelsbach
Adressen:
1. Gemeinde Obersüßbach, Hauptstraße 1, 84130 Obersüßbach
2. Landratsamt Landshut, Alte Poststraße 2, 84034 Landshut
3. Amtsgericht Landshut, Gernstraße 8, 84034 Landshut
Gemeinde Obersüßbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung