Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
7571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55276
Vorwahl
06133
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
2. Ordnungsamt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
3. Bürgeramt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
Gemeinde Oppenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplanentwurf „Kette-Saar, 14. Änderung“ in Oppenheim wurde im Zeitraum vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 im Internet und in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz öffentlich ausgelegt. Der Plan zielt darauf ab, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Pflegeheims auf einem bisher gewerblich genutzten Grundstück zu schaffen. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da die zulässige Grundfläche unter 20.000 Quadratmetern bleibt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Das Plangebiet grenzt an die Bahnstrecke Mainz-Worms und die Bundesstraße 9 an.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.