Oppenheim ist eine Stadt am Oberrhein, die im Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz, liegt
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
7571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55276
Vorwahl
06133
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
2. Ordnungsamt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
3. Bürgeramt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplanentwurf „Kette-Saar, 14. Änderung“ in Oppenheim wurde im Zeitraum vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 im Internet und in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz öffentlich ausgelegt. Der Plan zielt darauf ab, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Pflegeheims auf einem bisher gewerblich genutzten Grundstück zu schaffen. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da die zulässige Grundfläche unter 20.000 Quadratmetern bleibt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Das Plangebiet grenzt an die Bahnstrecke Mainz-Worms und die Bundesstraße 9 an.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.