Ortenberg ist eine Stadt im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9036 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63683
Vorwahlen
06046, 06041 (Bleichenbach, Effolderbach), 06049 (Gelnhaar)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach, Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
2. Bürgeramt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
3. Ordnungsamt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 22. Juni 2020 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Allmendgrün“ beschlossen. Dies umfasst die Umwandlung einer Grünfläche nordöstlich des Flurstücks 6190/9 in Gewerbefläche und die Aufstockung des Fabrikgebäudes der Schäfer Kunststofftechnik GmbH. Die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.