Plettenberg (westfälisch Plettmert) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
24.716 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58840
Vorwahl
02391
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Plettenberg - Rathaus, Wilhelmstraße 1, 58840 Plettenberg
2. Jobcenter Märkischer Kreis, Bahnhofstraße 23, 58840 Plettenberg
3. Bürgeramt Plettenberg, Wilhelmstraße 1, 58840 Plettenberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Plettenberg beinhalten die fortlaufende Anwendung und Aktualisierung der bestehenden Bebauungspläne und Satzungen, die über eine interaktive Karte einsehbar sind. Diese Karte zeigt die aktuelle planungsrechtliche Situation im Stadtgebiet, einschließlich rechtsverbindlicher Bebauungspläne und weiterer gültiger Satzungen sowie solcher, die sich im Aufstellungsverfahren befinden.
Zusätzlich wurde das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt Plettenbergs entwickelt, das verschiedene Planungsaktivitäten und Konzepte zusammenführt und bis 2030 reichende Strategien und Maßnahmen für die Erneuerung und Aufwertung der Innenstadt vorsieht. Dieses Konzept umfasst auch die Optimierung bestehender Nutzungsstrukturen und die Aufwertung vorhandener Stadträume.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.