Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ruppertsecken

Sie gehört der Verbandsgemeinde Rockenhausen an
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
353 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67808
Vorwahl
06361
Adresse der Verbandsverwaltung
Bezirksamtsstraße 767806 Rockenhausen
Bezirksamtsstraße 767806 Rockenhausen 67808 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Obergerbacherhof, Talhof, Untergerbacherhof, Vollethof, Obergerbacherhof, Talhof, Untergerbacherhof, Vollethof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ruppertsecken
Hauptstraße 12
67808 Ruppertsecken

2. Ordnungsamt Landkreis Bad Kreuznach
Am Schloß 1
55543 Bad Kreuznach

3. Bürgeramt Stadt Bad Kreuznach
Wilhelmstraße 9
55543 Bad Kreuznach
Gemeinde Ruppertsecken – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.