Rüssingen ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Donnersbergkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
527 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
67308                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06355                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Lindenhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Rüssingen  
   Hauptstraße 12  
   12345 Rüssingen  
2. Ordnungsamt Rüssingen  
   Bahnhofstraße 5  
   12345 Rüssingen  
3. Bürgeramt Rüssingen  
   Rathausplatz 1  
   12345 Rüssingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rüssingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Rüssingen gibt es mehrere rechtskräftige Bebauungspläne, darunter den Bebauungsplan "Am Sportplatz - Teil A", "An dem Ottersheimer Rech" und "Hinter der Kirche – Erweiterung I".
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu diesen bestehenden Plänen, aber allgemein sind solche Pläne Teil der ständigen Planungs- und Entwicklungsprozesse der Gemeinde.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
 
                         
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.