Scheßlitz (mundartlich: Schäätz) ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Bamberg.
                    
                        
                                
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Oberfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7249 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
96110                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09542                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Burgellern, Burglesau, Demmelsdorf, Dörrnwasserlos, Doschendorf, Ehrl, Giech, Gügel, Pausdorf, Peulendorf, Pünzendorf, Roschlaub, Schlappenreuth, Schrautershof, Schweisdorf, Stübig, Weichenwasserlos, Weingarten, Windischletten, Würgau, Zeckendorf                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Scheßlitz  
   Am Markt 1  
   96126 Scheßlitz  
2. Finanzamt Bamberg  
   Kapellenstraße 4  
   96049 Bamberg  
3. Landratsamt Bamberg  
   Ludwigstraße 23  
   96052 Bamberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Scheßlitz – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
    13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
    13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
    13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.