Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schwarzbach

Die thüringische Gemeinde Schwarzbach liegt im Landkreis Greiz und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf.
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Einwohner
230 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07589
Vorwahl
036604
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hausarmen, Langenberg, Mahlerts, Obergruben, Sandberg, Hausarmen, Langenberg, Mahlerts, Obergruben, Sandberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schwarzbach, Hauptstraße 1, 98745 Schwarzbach
2. Ordnungsamt Schwarzbach, Bahnhofstraße 5, 98745 Schwarzbach
3. Finanzamt Schwarzbach, Am Markt 3, 98745 Schwarzbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 13:00 - 16:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.