Stadtsteinach ist eine Stadt im nordöstlichen Teil des oberfränkischen Landkreises Kulmbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3118 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95346
Vorwahl
09225
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birken, Eisenberg, Frankenreuth, Grndlein, Gumpersdorf, Höfles, Hummendorf, Oberzaubach, Osenbaum, Petschen, Römersreuth, Schwand, Unterzaubach, Vorderreuth, Zaubach, Birken, Eisenberg, Frankenreuth, Gründlein, Gumpersdorf, Höfles, Hummendorf, Oberzaubach, Osenbaum, Petschen, Römersreuth, Schwand, Unterzaubach, Vorderreuth, Zaubach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stadtsteinach
Hauptstraße 42
95346 Stadtsteinach
2. Standesamt Stadtsteinach
Hauptstraße 42
95346 Stadtsteinach
3. Ordnungsamt Stadtsteinach
Hauptstraße 42
95346 Stadtsteinach
Gemeinde Stadtsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.