Thurnau ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach am nördlichen Rand der Fränkischen Schweiz mitten im Städtedreieck Kulmbach-Bayreuth-Bamberg an der Autobahn A 70.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4078 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95349
Vorwahl
09228
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbhl, Felkendorf, Forstleithen, Heisenstein, Hörlinreuth, Hohezorn, Hutschdorf, Hutweide, Katzenlohe, Kemeritz, Kleetzhöfe, Kröglitzen, Limmersdorf, Lochau, Meißnersleithen, Menchau, Neuwirthshaus, Partenfeld, Pleofen, Poppenleithen, Pulvermhle, Putzenstein, Quartier, Reuthof, Rottlersreuth, Ruh, Schlottermhle, Tannfeld, Wiesenmhle, Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbühl
Adressen:
1. Gemeinde Thurnau
Hauptstraße 16
95349 Thurnau
2. Ordnungsamt Thurnau
Hauptstraße 16
95349 Thurnau
3. Finanzamt Bamberg
Am Inselgraben 19
96047 Bamberg
Gemeinde Thurnau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.