Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Weismain

Weismain ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels im Norden des Freistaates Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96260
Vorwahlen
09575, 09576, 09220, 09504
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmhle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmhle, Schwarzmhle, Seubersdorf, Stoffelsmhle, Wohnsig, Wunkendorf, Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmühle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmühle, Schwarzmühle, Seubersdorf, Stoffelsmühle, Wohnsig, Wunkendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Weismain
Hauptstraße 37
96260 Weismain

2. Gemeindeverwaltung Weismain
Bahnhofstraße 1
96260 Weismain

3. Finanzamt Bamberg
Wörthstraße 20
96047 Bamberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.