Weismain ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels im Norden des Freistaates Bayern.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4748 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
96260                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09575, 09576, 09220, 09504                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmhle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmhle, Schwarzmhle, Seubersdorf, Stoffelsmhle, Wohnsig, Wunkendorf, Buckendorf, Fesselsdorf, Frankenberg, Geutenreuth, Görau, Herbstmühle, Kaspauer, Kleinziegenfeld, Kordigast, Krassach, Neudorf, Niesten, Schammendorf, Schrepfersmühle, Schwarzmühle, Seubersdorf, Stoffelsmühle, Wohnsig, Wunkendorf                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Weismain  
   Hauptstraße 37  
   96260 Weismain  
2. Gemeindeverwaltung Weismain  
   Bahnhofstraße 1  
   96260 Weismain  
3. Finanzamt Bamberg  
   Wörthstraße 20  
   96047 Bamberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Weismain – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.