Sie gehört der Verbandsgemeinde Selters (Westerwald) an
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Westerwaldkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
488 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56244                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02666                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Wölferlingen, Hauptstraße 1, 55578 Wölferlingen
2. Landkreis Bad Kreuznach, Am Schloßpark 1, 55543 Bad Kreuznach
3. Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Wilhelmstraße 24, 55545 Bad Kreuznach
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wölferlingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.