Zapfendorf ist ein Markt am nördlichen Rand des oberfränkischen Landkreises Bamberg mit rund 5000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
5017 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96199
Vorwahl
09547
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kirchschletten, Lauf, Oberleiterbach, Oberoberndorf, Reuthlos, Roth, Unterleiterbach, Weihersmhle, Kirchschletten, Lauf, Oberleiterbach, Oberoberndorf, Reuthlos, Roth, Unterleiterbach, Weihersmühle
Adressen:
1. Gemeinde Zapfendorf
Hauptstraße 1
96199 Zapfendorf
2. Gemeindeverwaltung Zapfendorf
Marktplatz 6
96199 Zapfendorf
3. Ordnungsamt Landkreis Bamberg
Ludwigstraße 21
96052 Bamberg
Gemeinde Zapfendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.