Zapfendorf ist ein Markt am nördlichen Rand des oberfränkischen Landkreises Bamberg mit rund 5000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
5017 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96199
Vorwahl
09547
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kirchschletten, Lauf, Oberleiterbach, Oberoberndorf, Reuthlos, Roth, Unterleiterbach, Weihersmhle, Kirchschletten, Lauf, Oberleiterbach, Oberoberndorf, Reuthlos, Roth, Unterleiterbach, Weihersmühle
Adressen:
1. Gemeinde Zapfendorf
Hauptstraße 1
96199 Zapfendorf
2. Gemeindeverwaltung Zapfendorf
Marktplatz 6
96199 Zapfendorf
3. Ordnungsamt Landkreis Bamberg
Ludwigstraße 21
96052 Bamberg
Gemeinde Zapfendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.