Zapfendorf ist ein Markt am nördlichen Rand des oberfränkischen Landkreises Bamberg mit rund 5000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
5017 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96199
Vorwahl
09547
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kirchschletten, Lauf, Oberleiterbach, Oberoberndorf, Reuthlos, Roth, Unterleiterbach, Weihersmhle, Kirchschletten, Lauf, Oberleiterbach, Oberoberndorf, Reuthlos, Roth, Unterleiterbach, Weihersmühle
Adressen:
1. Gemeinde Zapfendorf
Hauptstraße 1
96199 Zapfendorf
2. Gemeindeverwaltung Zapfendorf
Marktplatz 6
96199 Zapfendorf
3. Ordnungsamt Landkreis Bamberg
Ludwigstraße 21
96052 Bamberg
Gemeinde Zapfendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.