Koblentz ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald von Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
200 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17309
Vorwahlen
039743, 039748
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Koblenz
Rathausplatz 1
56068 Koblenz
2. Ordnungsamt Koblenz
Am Schloß 2
56068 Koblenz
3. Finanzamt Koblenz
Am Schloß 1
56068 Koblenz
Gemeinde Koblentz – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Koblenz plant eine Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan der Stadt Montabaur für die Erweiterung des Fashion Outlet Center (FOC) in Montabaur, da sie befürchtet, dass dies zu einem Kaufkraftabfluss und Geschäftssterben in den Städten der Region führen könnte. Ein Gutachten muss erstellt werden, um die Nichteinhaltung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV-Ziels 60 zu belegen.
Zudem hat der Stadtrat von Koblenz den Bebauungsplan für die Seilbahn bis 2031 verlängert, um den Dauerbetrieb der Seilbahn zu sichern. Ein Architektenwettbewerb für die Umgestaltung der Tal- und Bergstationen der Seilbahn wurde durchgeführt, und der Siegerentwurf des international renommierten Architekturbüros Snøhetta wurde ausgewählt.
Darüber hinaus laufen in Koblenz verschiedene Bebauungsplanverfahren für neue Wohn- und Gewerbeprojekte, wie das Rosenquartier und die Ellinger Höhe, die bis Ende 2023 bzw. Mitte 2024 abgeschlossen sein sollen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.