Grundbuch FAQ

Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh- bzw. Durchfahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).
 
Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?
Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch in Deutsch-land nur bei nachweislich berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht über den Grund-buchauszug einfach den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren, wie viele Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.
 
Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?
  1. Natürlich der Eigentümer bzw. Miteigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben ein Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO nachweisen können.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)
 
Worin besteht ein berechtigtes Interesse?
Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein für den Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie jedoch konkrete Kaufabsichten haben, und diese auch entsprechend nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es jedoch auch Grundbuchämter gibt, die diesbezüglich anderer Meinung sind).