Altenbeuthen ist eine Gemeinde im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Saalfeld-Rudolstadt                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
205 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
07338                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036737                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Altenbeuthen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                             
                         
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
 - Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
 - Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
 - Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
 
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
 - Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
 - Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
 - Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
 - Verkehrsflächen
 - Grünflächen und Pflanzgebote
 - Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
 - Flächen für den Gemeinbedarf