Andernach (mundartlich: Annenach) ist eine Große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz im nördlichen Rheinland-Pfalz und liegt am Rhein.
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
30.126 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56626
Vorwahlen
02632, 02636 (Kell)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dammhof, Marienstätterhof, Miesenheimerhöhe, Dammhof, Marienstätterhof, Miesenheimerhöhe
Gemeinde Andernach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Andernach konzentrieren sich die aktuellen Planungen auf die städtebauliche Innenentwicklung. Es gibt Pläne für die Erschließung weiterer Wohngebiete, wie zum Beispiel im Bereich der Plaidter Straße, wo ca. 30 Baugrundstücke für Wohnhäuser und teilweise nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind.
Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung des Altstadtbereichs, einschließlich der Modernisierung und Verbesserung privater erhaltenswerter Gebäude und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Kirchplatz und der Steinweg wurden bereits neu gestaltet, und es gibt Pläne für eine Wohnhauszeile entlang der Hochstraße und den Bau eines Hotels in der westlichen Altstadt.
Zusätzlich wird die Ansiedlung eines größeren Hotels der gehobenen Kategorie direkt an der Rheinfront angestrebt, und es gibt Pläne für die Umwidmung des ehemaligen Gewerbegeländes zwischen Krankenhaus und Scheidsgasse zum Wohngebiet Rheinpark, wo bereits über 250 neue Wohnungen entstanden sind.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.