Andernach (mundartlich: Annenach) ist eine Große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz im nördlichen Rheinland-Pfalz und liegt am Rhein.
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
30.126 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56626
Vorwahlen
02632, 02636 (Kell)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dammhof, Marienstätterhof, Miesenheimerhöhe, Dammhof, Marienstätterhof, Miesenheimerhöhe
Gemeinde Andernach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Andernach konzentrieren sich die aktuellen Planungen auf die städtebauliche Innenentwicklung. Es gibt Pläne für die Erschließung weiterer Wohngebiete, wie zum Beispiel im Bereich der Plaidter Straße, wo ca. 30 Baugrundstücke für Wohnhäuser und teilweise nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind.
Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung des Altstadtbereichs, einschließlich der Modernisierung und Verbesserung privater erhaltenswerter Gebäude und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Kirchplatz und der Steinweg wurden bereits neu gestaltet, und es gibt Pläne für eine Wohnhauszeile entlang der Hochstraße und den Bau eines Hotels in der westlichen Altstadt.
Zusätzlich wird die Ansiedlung eines größeren Hotels der gehobenen Kategorie direkt an der Rheinfront angestrebt, und es gibt Pläne für die Umwidmung des ehemaligen Gewerbegeländes zwischen Krankenhaus und Scheidsgasse zum Wohngebiet Rheinpark, wo bereits über 250 neue Wohnungen entstanden sind.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.