Bad Kreuznach ist eine Kurstadt und der Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Bad Kreuznach ist Sitz der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, gehört ihr als große kreisangehörige Stadt jedoch nicht an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
51.695 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55543, 55545, 55583Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0671, 06727, 06708
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermhle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymhle, Schtzenhaus, DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermühle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymühle, Schützenhaus
Gemeinde Bad Kreuznach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die DWG eG plant in Bad Kreuznach auf dem ehemaligen Gelände eines Fliesenfachhandels in der Rüdesheimer Straße ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Tiefgarage und 53 Wohneinheiten. Nach dem im April 2023 erteilten Bauvorbescheid wurden weitere Schritte zur Umsetzungsphase unternommen.
Die Deutsche Bauwert AG hat für ihr Projekt "Humperdinck Park" in Bad Kreuznach den Bebauungsplan inklusive Durchführungsvertrag einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Das Projekt umfasst zehn Neubauten mit insgesamt 200 Wohnungen und einer neuen Verbindungsstraße für das Quartier.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.