Als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ist sie administratives, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum einer Region mit mehr als 150.000 Einwohnern. Bad Kreuznach ist eine Kurstadt und der Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
51.695 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55543, 55545, 55583Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0671, 06727, 06708
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermhle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymhle, Schtzenhaus, DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermühle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymühle, Schützenhaus
Gemeinde Bad Kreuznach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die DWG eG plant in Bad Kreuznach auf dem ehemaligen Gelände eines Fliesenfachhandels in der Rüdesheimer Straße ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Tiefgarage und 53 Wohneinheiten. Nach dem im April 2023 erteilten Bauvorbescheid wurden weitere Schritte zur Umsetzungsphase unternommen.
Die Deutsche Bauwert AG hat für ihr Projekt "Humperdinck Park" in Bad Kreuznach den Bebauungsplan inklusive Durchführungsvertrag einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Das Projekt umfasst zehn Neubauten mit insgesamt 200 Wohnungen und einer neuen Verbindungsstraße für das Quartier.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.