Bad Kreuznach ist eine Kurstadt und der Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Bad Kreuznach ist Sitz der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, gehört ihr als große kreisangehörige Stadt jedoch nicht an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
51.695 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55543, 55545, 55583Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0671, 06727, 06708
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermhle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymhle, Schtzenhaus, DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermühle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymühle, Schützenhaus
Gemeinde Bad Kreuznach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die DWG eG plant in Bad Kreuznach auf dem ehemaligen Gelände eines Fliesenfachhandels in der Rüdesheimer Straße ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Tiefgarage und 53 Wohneinheiten. Nach dem im April 2023 erteilten Bauvorbescheid wurden weitere Schritte zur Umsetzungsphase unternommen.
Die Deutsche Bauwert AG hat für ihr Projekt "Humperdinck Park" in Bad Kreuznach den Bebauungsplan inklusive Durchführungsvertrag einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Das Projekt umfasst zehn Neubauten mit insgesamt 200 Wohnungen und einer neuen Verbindungsstraße für das Quartier.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.