Bad Kreuznach ist Sitz der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, gehört ihr als große kreisangehörige Stadt jedoch nicht an. Bad Kreuznach ist eine Kurstadt und der Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
51.695 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55543, 55545, 55583Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0671, 06727, 06708
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermhle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymhle, Schtzenhaus, DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermühle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymühle, Schützenhaus
Gemeinde Bad Kreuznach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die DWG eG plant in Bad Kreuznach auf dem ehemaligen Gelände eines Fliesenfachhandels in der Rüdesheimer Straße ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Tiefgarage und 53 Wohneinheiten. Nach dem im April 2023 erteilten Bauvorbescheid wurden weitere Schritte zur Umsetzungsphase unternommen.
Die Deutsche Bauwert AG hat für ihr Projekt "Humperdinck Park" in Bad Kreuznach den Bebauungsplan inklusive Durchführungsvertrag einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Das Projekt umfasst zehn Neubauten mit insgesamt 200 Wohnungen und einer neuen Verbindungsstraße für das Quartier.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.