Bad Neustadt an der Saale (amtlich: Bad Neustadt a.d.Saale) (lokal: Neuschd) ist die Kreisstadt des unterfränkischen Landkreises Rhön-Grabfeld, 32 km nördlich von Schweinfurt
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
15.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97616
Vorwahl
09771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 07:45 - 17:00
Dienstag: 07:45 - 17:00
Mittwoch: 07:45 - 17:00
Donnerstag: 07:45 - 18:00
Freitag: 07:45 - 17:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat several Bebauungspläne und Änderungen in den letzten Monaten umgesetzt:
- Der Stadtrat hat am 11.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung für den Bereich Fl.Nr. 166 der Gemarkung Herschfeld beschlossen. Der geänderte Entwurf wurde vom 30.12.2024 bis 31.01.2025 erneut öffentlich ausgelegt.
- Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ wurde am 02.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit wirksam.
- Bebauungspläne mit integrierten Grünordnungsplänen für die Solarparks Brendlorenzen und Lebenhan wurden am 10.10.2024 als Satzungen beschlossen und am 02.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Der Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Brendlorenzen wurde am 25.07.2024 beschlossen und am 07.08.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Der Bebauungsplan „Am Wethfeld/1. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Dürrnhof wurde am 20.06.2024 beschlossen und am 12.07.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Erschließung des neuen Baugebietes in Brendlorenzen erfolgt abschnittsweise, beginnend mit den Parzellen 1 bis 16 und einer Parzelle für eine neue Kindertagesstätte.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.