Bensheim ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
40.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64625
Vorwahl
06251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bensheim plant die Bebauung des ehemaligen Geländes der Christoffel-Blindenmission in Schönberg mit Wohnbebauung. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans "BS 8 Seegenberg" wurde im Mai 2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und liegt bis zum 12. Juli zur Einsicht aus. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 26. Juni statt.
- Es gibt eine 2. Änderung des Bebauungsplans BW 57 "Erweiterung Stubenwald II", die unter anderem die Reduzierung der Fassadenbegrünung und eine Erhöhung des Anteils an Dachflächen mit Photovoltaikanlagen von 25% auf 50% umfasst. Diese Änderungen sollen die Ansiedlung von Betrieben mit hohen hygienischen Anforderungen ermöglichen und klimarelevante Emissionen reduzieren.
- Bensheim startet zudem eine Stadtklimaanalyse, die als Grundlage für zukünftige Stadtplanungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas dient. Dieser Prozess soll klimabedingte Herausforderungen identifizieren und Strategien für eine klimaresiliente Stadtentwicklung entwickeln.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.