Biebergemünd ist eine Gemeinde im Kinzigtal im hessischen Main-Kinzig-Kreis, knapp zehn Kilometer östlich von Gelnhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
8319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63599
Vorwahl
06050
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Biebergemünd – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Gewerbegebiet "Zehn Morgen" in Biebergemünd ist voll erschlossen und die Bebauung sämtlicher Flächen ist sofort möglich. Es gibt noch 5 unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 1,3 ha, die sich im privaten Eigentum befinden. Die Gemeinde kann derzeit noch 3 Gewerbegrundstücke zum Kauf anbieten. Das Gebiet wurde durch den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Eiserne Hand" im Jahre 2012 erweitert, wodurch ca. 7,3 ha neue Gewerbeflächen erschlossen wurden. Eine Teilfläche von ca. 4,8 ha wurde von der Firma Engelbert Strauss erworben.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.