Biebergemünd ist eine Gemeinde im Kinzigtal im hessischen Main-Kinzig-Kreis, knapp zehn Kilometer östlich von Gelnhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
8319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63599
Vorwahl
06050
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Biebergemünd – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Gewerbegebiet "Zehn Morgen" in Biebergemünd ist voll erschlossen und die Bebauung sämtlicher Flächen ist sofort möglich. Es gibt noch 5 unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 1,3 ha, die sich im privaten Eigentum befinden. Die Gemeinde kann derzeit noch 3 Gewerbegrundstücke zum Kauf anbieten. Das Gebiet wurde durch den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Eiserne Hand" im Jahre 2012 erweitert, wodurch ca. 7,3 ha neue Gewerbeflächen erschlossen wurden. Eine Teilfläche von ca. 4,8 ha wurde von der Firma Engelbert Strauss erworben.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.