Bitterfeld-Wolfen ist die größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Bitterfeld-Wolfen entstand am 1
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
37.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06749, 06766, 06803, 06808
Vorwahlen
03493, 03494
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bitterfeld-Wolfen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bitterfeld-Wolfen gibt es Several aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft (Neubi) plant, eine große Brachfläche in der Innenstadt zwischen Burg-, Mühlstraße und Plan zu bebauen, was eine wichtige Verbindung von der Goitzsche zur Innenstadt darstellt.
- Es gibt Kontroversen um die Bebauung der Schlossterrassen am Goitzsche-See, wo trotz der vorgesehenen Nutzung als Feriengebiet viele Häuser dauerhaft bewohnt werden. Der Kreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Bitterfeld-Wolfen versuchen, diese unzulässige Nutzung zu stoppen, und es laufen rechtliche Verfahren.
- Der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen hat den Verkauf der Goitzsche-Flächen an private Investoren aus dem Jahr 2013 neu aufgerollt und vom Kaufvertrag zurückgetreten. Es gibt rechtliche Schritte, um den Verkauf rückgängig zu machen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.