Bitterfeld-Wolfen ist die größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Bitterfeld-Wolfen entstand am 1
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
37.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06749, 06766, 06803, 06808
Vorwahlen
03493, 03494
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bitterfeld-Wolfen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bitterfeld-Wolfen gibt es Several aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft (Neubi) plant, eine große Brachfläche in der Innenstadt zwischen Burg-, Mühlstraße und Plan zu bebauen, was eine wichtige Verbindung von der Goitzsche zur Innenstadt darstellt.
- Es gibt Kontroversen um die Bebauung der Schlossterrassen am Goitzsche-See, wo trotz der vorgesehenen Nutzung als Feriengebiet viele Häuser dauerhaft bewohnt werden. Der Kreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Bitterfeld-Wolfen versuchen, diese unzulässige Nutzung zu stoppen, und es laufen rechtliche Verfahren.
- Der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen hat den Verkauf der Goitzsche-Flächen an private Investoren aus dem Jahr 2013 neu aufgerollt und vom Kaufvertrag zurückgetreten. Es gibt rechtliche Schritte, um den Verkauf rückgängig zu machen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.