Dautphetal ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 11.474 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2017)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
11.319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35232
Vorwahlen
06466, 06468, 06420, 06461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Diedenshausen, Diedenshausen
Gemeinde Dautphetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 00:00 - 00:00
08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Dautphetal hat am 29.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ – 2. Änderung und Erweiterung, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Das Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes, insbesondere für die Firma MJM Metallverarbeitung Mangner GmbH. Das Betriebsgelände wird nach Westen erweitert und als Gewerbegebiet ausgewiesen, um Standortsicherung, Sicherung und Stärkung von Arbeitsplätzen zu erreichen. Die geplante Entwicklung erfolgt überwiegend zu Lasten des Vorranggebietes Landwirtschaft und kleinteilig zu Lasten des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft im Osten.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.