Die Stadt ist, gemessen an der Zahl der Einwohner, nach Halle (Saale) und Magdeburg die drittgrößte Stadt sowie eines von drei Oberzentren des Landes. Die nächstgelegenen größeren Städte sind Halle, etwa 40 km südlich, Leipzig, etwa 52 km südöstlich und Magdeburg, etwa 65 km nordwestlich. Sie ist bei der Kreisreform am 1
Bundesland
Einwohner
78.731 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06842–06849,06861, 06862Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0340, 034901 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dessau-Roßlau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Dessau-Roßlau hat numerous Bebauungspläne erstellt und fortgeschrieben, darunter vorhabenbezogene Pläne wie den Bebauungsplan 03 "Hotel- und Dienstleistungskomplex Am Theater", Bebauungsplan 05 "Wohnsiedlung Spreestraße" und Bebauungsplan 36 "Parkhaus Teichstraße". Weitere Pläne umfassen Gewerbegebiete wie Bebauungsplan 101-G2 "Gewerbegebiet Dessau-Mitte" und Bebauungsplan 102 "Gewerbegebiet West". Es gibt auch Pläne für Wohngebiete, wie Bebauungsplan 115 "Wohnungsbaustandort Dessau-Zoberberg" und Bebauungsplan 146 "Wohngebiet Große Loos".
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind über das Geoportal der Stadt Dessau-Roßlau und im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung einsehbar.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.