Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ebersbach-Neugersdorf

Januar 2011 aus der Fusion der benachbarten Städte Ebersbach/Sa. und Neugersdorf entstand
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.526 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
02730 (Ebersbach) 02727 (Neugersdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
03586
Adresse der Stadtverwaltung
Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf
Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf 02730 Sachsen DE
Website
Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: 08:30 - 11:30 13:00 - 18:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:00 - 15:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Solarpark Ebersbach-Neugersdorf” ist aktuell in Bearbeitung. Informationen zum Verfahrenstand und -ablauf sind im August 2024 veröffentlicht worden.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.