Edingen-Neckarhausen ist eine Gemeinde mit rund 14.000 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
14.008 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68535
Vorwahlen
06203, 0621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edingen-Neckarhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat am 18.12.2024 den Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ sowie die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Plan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Ebenso wurde am 21.11.2024 der Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ als Satzung beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen plant den Neubau eines Hilfeleistungszentrums, für das der Bebauungsplan seit Juli 2022 rechtskräftig ist und die Erschließung des Baugrundstücks im Sommer 2024 abgeschlossen wurde.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.