Ehingen (Donau) ist eine Stadt im Südosten Baden-Württembergs, etwa 23 Kilometer südwestlich von Ulm und 67 Kilometer südöstlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
26.766 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89584
Vorwahlen
07391, 07386, 07392, 07393, 07395, 07375
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ehingen (Donau) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ehinger Gemeinderat fasste einstimmig den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Borenbrunnen Nord im Teilort Gamerschwang, der eine weitere bauliche Entwicklung des Ortes ermöglicht.
Die evangelische Kirchengemeinde plant am Standort am Wenzelstein das bestehende, stark sanierungsbedürftige Gemeindezentrum abzubrechen und eine Anlage für betreutes Wohnen und Gemeinschaftsräume zu realisieren. Dafür ist eine Änderung des Bebauungsplanes Wenzelstein III erforderlich, und der Gemeinderat beschloss eine Gesamtänderung. Eine Bürgerbeteiligung soll vor der Planung durchgeführt werden, um Anregungen und Wünsche zur Quartiersentwicklung zu berücksichtigen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.