In der Raumordnung nimmt die Stadt die Position eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ein und ist der Planungsregion Südwestthüringen zugeordnet. Sie ist eine der sogenannten Lutherstädte
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
41.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99817
Vorwahlen
03691, 036920, 036928
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
WarthaBahnhof, WarthaBahnhof
Gemeinde Eisenach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Eisenach für das neue Wohngebiet Petersberg/Schützenstraße ist nun in Kraft getreten. Dieser Plan dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und bietet Platz für Eigenheime. Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie Hausgruppen. Der Baustart setzt die straßenseitige und medientechnische Erschließung voraus. Geplant sind auch ein Wohngebietsplatz mit Löschwasserzisterne, eine Treppenanlage, ein Spielplatz und öffentlich zugängliche Begrünung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus zwei Teilbereichen: Teilbereich 1 für allgemeines Wohngebiet und Teilbereich 2 für Ausgleichsflächen. Die Stadtverwaltung wird eng mit dem Erschließungsträger, Bauunternehmen und der Bevölkerung zusammenarbeiten, um nachhaltige und bedürfnisgerechte Wohnprojekte zu realisieren.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.