Eisenach ist die sechstgrößte Stadt Thüringens und liegt im Westen Thüringens. Die Mittelstadt ist seit 1998 kreisfreie Stadt und das Zentrum Westthüringens sowie der angrenzenden nordosthessischen Gebiete
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
41.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99817
Vorwahlen
03691, 036920, 036928
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
WarthaBahnhof, WarthaBahnhof
Gemeinde Eisenach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Eisenach für das neue Wohngebiet Petersberg/Schützenstraße ist nun in Kraft getreten. Dieser Plan dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und bietet Platz für Eigenheime. Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie Hausgruppen. Der Baustart setzt die straßenseitige und medientechnische Erschließung voraus. Geplant sind auch ein Wohngebietsplatz mit Löschwasserzisterne, eine Treppenanlage, ein Spielplatz und öffentlich zugängliche Begrünung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus zwei Teilbereichen: Teilbereich 1 für allgemeines Wohngebiet und Teilbereich 2 für Ausgleichsflächen. Die Stadtverwaltung wird eng mit dem Erschließungsträger, Bauunternehmen und der Bevölkerung zusammenarbeiten, um nachhaltige und bedürfnisgerechte Wohnprojekte zu realisieren.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.