Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Eisenach

Die Mittelstadt ist seit 1998 kreisfreie Stadt und das Zentrum Westthüringens sowie der angrenzenden nordosthessischen Gebiete. Sie ist eine der sogenannten Lutherstädte
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
41.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99817
Vorwahlen
03691, 036920, 036928
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 2, 99817 Eisenach
Markt 2, 99817 Eisenach 99817 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
WarthaBahnhof, WarthaBahnhof
Gemeinde Eisenach – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Eisenach für das neue Wohngebiet Petersberg/Schützenstraße ist nun in Kraft getreten. Dieser Plan dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und bietet Platz für Eigenheime. Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie Hausgruppen. Der Baustart setzt die straßenseitige und medientechnische Erschließung voraus. Geplant sind auch ein Wohngebietsplatz mit Löschwasserzisterne, eine Treppenanlage, ein Spielplatz und öffentlich zugängliche Begrünung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus zwei Teilbereichen: Teilbereich 1 für allgemeines Wohngebiet und Teilbereich 2 für Ausgleichsflächen. Die Stadtverwaltung wird eng mit dem Erschließungsträger, Bauunternehmen und der Bevölkerung zusammenarbeiten, um nachhaltige und bedürfnisgerechte Wohnprojekte zu realisieren.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.