Emmerthal ist eine Gemeinde im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
9811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31860
Vorwahlen
05155, 05157, 05286, 05151
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AufdemBckeberg, Emmern, Emmerthal, Hagenohsen, Kirchohsen, Ohsen, AufdemBückeberg, Emmern, Hagenohsen, Kirchohsen, Ohsen
Gemeinde Emmerthal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Emmerthal betreffen die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Pläne. Bebauungspläne der Gemeinde Emmerthal können über eine interaktive Karte oder als Datei heruntergeladen werden, aunque derzeit nicht vollständig verfügbar sind. Zudem kann man die Pläne kostenpflichtig durch die Verwaltung zusenden lassen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.