Enkenbach-Alsenborn ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die viertgrößte Ortsgemeinde darstellt. Sie entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Enkenbach und Alsenborn
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7064 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67677
Vorwahl
06303
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmHerlenberg, Bordmhle, Daubenbornerhof, Hetschmhle, AmHerlenberg, Bordmühle, Daubenbornerhof, Eselsmühle, Hetschmühle
Gemeinde Enkenbach-Alsenborn – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Der Bebauungsplan "Rosenhofstraße" ist derzeit in der frühzeitigen Offenlage vom 24. Januar 2025 bis 26. Februar 2025.
Es gibt auch Änderungen bei den Bebauungsplänen "Am Haselheckerweg II", "Am Mühlweg" und "Auf dem Hahn - 3. Teiländerung und Erweiterung", die unter anderem die Errichtung einer Überdachung für Lager- und Aufbereitungsflächen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen umfassen.
Zusätzlich wurden verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne für verschiedene Gebiete in Enkenbach-Alsenborn wie z.B. "Im Wolfsgarten", "Ortsmitte Enkenbach" und "Südliche Birkenstraße" aufgestellt und geändert.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.