Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Erlau

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Bestellerdaten

Sie beauftragen hiermit die Firma InterTimer GmbH einen Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan für Sie bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu bestellen bzw im Internet für Sie zu recherchieren.
Die Gebühr wird Ihnen per Lastschriftgebühr nach Auftragseingang vom Bankkonto abgebucht. bebauungsplan24.de ist keine staatliche Behördenseite, sondern ein Service der Firma InterTimer GmbH. Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht in im Bauplan, Lageplan oder falls kein B-Plan vorliegt im Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan beantragen 

Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese optimal nutzen? Dann sollten Sie unbedingt einen Bebauungsplan für Ihr Grundstück anfordern! Mit einem Bebauungsplan erhalten Sie klare Vorgaben und Regelungen, welche Art von Bebauung auf Ihrem Grundstück erlaubt ist. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal genutzt wird und Sie das volle Potenzial ausschöpfen.
Ein Bebauungsplan gibt Ihnen auch Sicherheit, da er verbindliche Vorgaben für die Bebauung Ihres Grundstücks enthält. So können Sie sicher sein, dass Sie keine rechtlichen Probleme bekommen und Ihre Immobilie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften nutzen.
Ein weiterer Vorteil eines Bebauungsplans ist, dass er Ihnen ermöglicht, Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten. Sie können beispielsweise bereits bei der Planung auf erneuerbare Energien setzen oder barrierefreie Wohnungen einplanen. So sind Sie für kommende Entwicklungen bestens gerüstet und können Ihre Immobilie langfristig nutzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Bebauungsplan für Ihre Immobilie unverzichtbar ist, wenn Sie das volle Potenzial ausschöpfen und zukunftssicher planen möchten. Fordern Sie noch heute einen Bebauungsplan an und nutzen Sie Ihre Immobilie optimal!

Was steht in einem Bebauungsplan?

All die Daten erhalten Sie aus dem Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan 

  • Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes:
    Wohngebiet - Mischgebiet oder Gewerbegebiet

  • Die Grundflächenzahl GRZ
    Wie viel der Grundfläche darf bebaut werden?
    Eine GRZ von 0,3 würde zum Beispiel bedeuten, dass nicht mehr als 30 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

  • Die Geschossflächenzahl (GFZ).
    Wie groß darf das Haus werden?
    Bei einer GFZ von 0,7 darf insbesondere die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einer Grundstücksfläche von vierhundert Quadratmetern wären das zweihundertsiebzig Quadratmeter.

  • Offene oder geschlossene Bauweise?
    Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich zum Beispiel die Seitenwände des Gebäudes berühren.

  • Linien und Grenzen.
    Ist bereits eine Baulinie vorhanden, muss das Gebäude auf dieser Linie errichtet werden.

  • Die Anzahl der Vollgeschosse und die maximale Gebäudehöhe

  • Dachspezifikationen, Dachneigungen.

  • Zu den weiteren Vorschriften gehören
    Bepflanzungsvorschriften, Informationen über die Lage von Parkplätzen, Spielplätzen, Grünflächen, bebaubaren Flächen, die Lage von Versorgungsmasten und Mülltonnen. 

    Und viele weitere Vorschriften und Bestimmungen.

Warum benötige ich einen Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist wichtiger Bestandteil Ihrer Unterlagen zum Grundstück.

Aber nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch als Information zu den umgebenden Grundstücken kann ein Bebauungsplan von Interesse sein. So können Sie sich beispielsweise vergewissern, ob der schöne Ausblick aus Ihrem Schlafzimmer auch in Zukunft erhalten bleiben wird, oder ob schon in naher Zukunft mit dem Bau eines Gewerbegebietes gerechnet werden muss. Oder falls Sie sich an eine Immobilie interessieren, können Sie einen Bebauungsplan anfordern.

bebauungsplan

 

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen bzw. qualifizierten Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen

Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht im Bebauungsplan.

Es muss nicht für alle Grundstücke einer Gemeinde ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Falle erhalten Sie alternativ einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan
 
Die Gemeinde Erlau ist ein Verbund ländlich geprägter Waldhufendörfer im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
3200 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
09306
Vorwahlen
03727, 03737, 034327, 037382
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Edlhof, Holzschleife, Edlhof, Holzschleife

FAQ

21. Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

25. Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

27. Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

28. Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

15. Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Erlau
Hauptstraße 45
09306 Erlau
Telefon: +49 3725 34010
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.gemeinde-erlau.de/

2. Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: +49 3731 799-0
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/

3. Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: +49 3731 799-6101
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/bauordnungsamt.html
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.