Oberkotzau ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Hof und liegt unmittelbar südlich der Stadt Hof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
5265 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95145
Vorwahl
09286
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Autengrn, Birken, Fletschenreuth, Gottfriedsreuth, Höferberg, Hollareuth, Oberpferdt, Pfaffengrn, Silberbach, Stobersreuth, Unterpferdt, Wendlershof, Wustuben, Autengrün, Birken, Fletschenreuth, Gottfriedsreuth, Heideckerziegelhütte, Höferberg, Hollareuth, Oberpferdt, Pfaffengrün, Silberbach, Stobersreuth, Unterpferdt, Wendlershof, Wustuben
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberkotzau, Hauptstraße 1, 95145 Oberkotzau
2. Finanzamt Hof, Maxplatz 1, 95028 Hof
3. Landratsamt Hof, Ludwigstraße 14, 95028 Hof
Gemeinde Oberkotzau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.