Erlensee ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis in Hessen an der Bundesautobahn 66 etwa 25 km östlich von Frankfurt am Main.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
15.579 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63526,63543 (Bei den Tongruben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06183
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erlensee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Magistrat der Stadt Erlensee hat in der Sitzung vom 24.09.2024 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ im Stadtteil Langendiebach gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird durchgeführt, und die Unterlagen liegen vom 21.10.2024 bis 21.11.2024 öffentlich aus. Es liegen umweltbezogene Informationen wie Umweltbericht, Schallgutachten, Landschaftsplan und Stellungnahmen verschiedener Behörden vor.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.