Essen ist nach Köln, Düsseldorf und Dortmund die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen und eines der Oberzentren. Aufgrund ihrer regionalen Bedeutung, Skyline und Lage wird die Stadt Essen manchmal als „Hauptstadt des Ruhrgebiets“ bezeichnet. Essen ist eine Großstadt im Zentrum des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45127–45359
Vorwahlen
0201, 02054, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hlsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh, Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hülsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh
Gemeinde Essen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Essen arbeitet weiter an dem Bebauungsplan für den neuen Stadtteil Essen 51. Der Plan soll noch vor den Sommerferien 2025 den Politikern vorgestellt werden, mit einem endgültigen Beschluss für die Bebauung des Geländes im ersten Quartal 2026. Derzeit wird das Gelände aufgeräumt und für den Bau vorbereitet, einschließlich der Anpassung der Fläche und dem Bau einer Radwegbrücke über die Bottroper Straße und die Pferdebahnstraße.
Die Stadt hat bereits Infrastrukturmaßnahmen wie den Ausbau der Bottroper Straße und der Helenenstraße durchgeführt und plant weitere Anpassungen, einschließlich der behindertengerechten Anpassung von Ruhrbahn-Haltestellen und dem Ausbau des Radschnellwegs Mittleres Ruhrgebiet (RS 7).
Es gibt jedoch Probleme durch eine Klage gegen den Bau der Citybahn, die den neuen Stadtteil mit der Innenstadt verbinden soll. Restaurantbesitzer und Anwohner fordern einen Baustopp für den Teil der Citybahn auf der Haus-Berge-Straße, da sie befürchten, dass Parkplätze und Bäume verloren gehen und die Straße breiter werden würde, was ihre Geschäfte negativ beeinflussen könnte.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.