Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Essen

Essen ist eine Großstadt im Zentrum des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr. Aufgrund ihrer regionalen Bedeutung, Skyline und Lage wird die Stadt Essen manchmal als „Hauptstadt des Ruhrgebiets“ bezeichnet. Die kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf zählt mit ihren rund 585.000 Einwohnern zu den zehn größten Städten Deutschlands
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45127–45359
Vorwahlen
0201, 02054, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hlsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh, Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hülsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Essen arbeitet weiter an dem Bebauungsplan für den neuen Stadtteil Essen 51. Der Plan soll noch vor den Sommerferien 2025 den Politikern vorgestellt werden, mit einem endgültigen Beschluss für die Bebauung des Geländes im ersten Quartal 2026. Derzeit wird das Gelände aufgeräumt und für den Bau vorbereitet, einschließlich der Anpassung der Fläche und dem Bau einer Radwegbrücke über die Bottroper Straße und die Pferdebahnstraße.

Die Stadt hat bereits Infrastrukturmaßnahmen wie den Ausbau der Bottroper Straße und der Helenenstraße durchgeführt und plant weitere Anpassungen, einschließlich der behindertengerechten Anpassung von Ruhrbahn-Haltestellen und dem Ausbau des Radschnellwegs Mittleres Ruhrgebiet (RS 7).

Es gibt jedoch Probleme durch eine Klage gegen den Bau der Citybahn, die den neuen Stadtteil mit der Innenstadt verbinden soll. Restaurantbesitzer und Anwohner fordern einen Baustopp für den Teil der Citybahn auf der Haus-Berge-Straße, da sie befürchten, dass Parkplätze und Bäume verloren gehen und die Straße breiter werden würde, was ihre Geschäfte negativ beeinflussen könnte.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.