Friedberg ist eine Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und grenzt an den Osten der Stadt Augsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
29.782 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86316
Vorwahlen
0821, 08208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bestihof, Gagers, Griesbachmhle, Heimatshausen, Hgelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen, Bestihof, Gagers, Griesbachmühle, Heimatshausen, Hügelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen
Gemeinde Friedberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Friedberg gibt es über 50 offene Fälle zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplanungen, für die eine Priorisierungsliste erstellt wird, die bald öffentlich zugänglich gemacht werden soll.
- Der Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, wird nach langer Pause wieder aufgenommen, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Kinokomplexes und andere Nutzungen zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 95 für das Gebiet östlich und westlich der Friedberger Ach ist derzeit in der öffentlichen Auslegung bis zum 7. März 2025.
- Weitere Bebauungspläne wie der Bebauungsplan Nr. 103 für die südliche Schützenstraße und der nördlichen Achstraße sowie der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 101 zwischen der Wiffertshauser Straße und der Singerstraße sind in verschiedenen Stadien der Planung und Beteiligung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.