Friedberg ist eine Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und grenzt an den Osten der Stadt Augsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
29.782 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86316
Vorwahlen
0821, 08208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bestihof, Gagers, Griesbachmhle, Heimatshausen, Hgelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen, Bestihof, Gagers, Griesbachmühle, Heimatshausen, Hügelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen
Gemeinde Friedberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Friedberg gibt es über 50 offene Fälle zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplanungen, für die eine Priorisierungsliste erstellt wird, die bald öffentlich zugänglich gemacht werden soll.
- Der Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, wird nach langer Pause wieder aufgenommen, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Kinokomplexes und andere Nutzungen zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 95 für das Gebiet östlich und westlich der Friedberger Ach ist derzeit in der öffentlichen Auslegung bis zum 7. März 2025.
- Weitere Bebauungspläne wie der Bebauungsplan Nr. 103 für die südliche Schützenstraße und der nördlichen Achstraße sowie der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 101 zwischen der Wiffertshauser Straße und der Singerstraße sind in verschiedenen Stadien der Planung und Beteiligung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.