Friedberg ist eine Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und grenzt an den Osten der Stadt Augsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
29.782 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86316
Vorwahlen
0821, 08208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bestihof, Gagers, Griesbachmhle, Heimatshausen, Hgelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen, Bestihof, Gagers, Griesbachmühle, Heimatshausen, Hügelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen
Gemeinde Friedberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Friedberg gibt es über 50 offene Fälle zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplanungen, für die eine Priorisierungsliste erstellt wird, die bald öffentlich zugänglich gemacht werden soll.
- Der Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, wird nach langer Pause wieder aufgenommen, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Kinokomplexes und andere Nutzungen zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 95 für das Gebiet östlich und westlich der Friedberger Ach ist derzeit in der öffentlichen Auslegung bis zum 7. März 2025.
- Weitere Bebauungspläne wie der Bebauungsplan Nr. 103 für die südliche Schützenstraße und der nördlichen Achstraße sowie der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 101 zwischen der Wiffertshauser Straße und der Singerstraße sind in verschiedenen Stadien der Planung und Beteiligung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung