Gaimersheim ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.251 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85080
Vorwahl
08458
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Blumhof, Rackerthofen, Blumhof, Rackerthofen
Gemeinde Gaimersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Gaimersheim wurden die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Discount- und Getränkemarktes durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25.2 „Alte Ziegelei“ geschaffen. Der Flächennutzungsplan zeigt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung mit Getränkemarkt“. Zulässige Nutzungen umfassen Nahversorgungsbetriebe, Getränkemarkte, Schank- und Speisewirtschaften sowie Läden für den täglichen Bedarf. Die Verkaufsflächen sind begrenzt, und es gibt Festsetzungen für Verkehrs- und Parkflächen sowie für die Höhe und Grundflächenzahl der baulichen Anlagen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.